IHRE ANFRAGEN AN DEN BÜRGERMEISTER
Haben Sie als Bürger Anfragen an den Bürgermeister, leiten wir sie gerne für Sie schriftlich im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung an ihn weiter.
VERORDNUNG DES GEMEINDERATES DER GEMEINDE ASCHACH/STEYR
§ 11 Anfragen (§ 63 a OÖ GemL. 1990)
und hier der LINK zur vollständigen OÖ Gemeindeordnung